Mit den freiwilligen Genossenschaftsanteilen erwerben Sie eine sinnvolle, inflationsgeschützte Geldanlage, die deutlich flexibler ist als vergleichbare Immobilieninvestments. Seit der Reformierung des Genossenschaftsgesetztes im Jahr 2006 nutzen viele Fördermitglieder die Möglichkeit, bei Genossenschaften Anteile zu zeichnen, weil diese Anlagenform nicht nur interessante Renditen bietet, sondern damit auch ein hohes Maß an Verlässlichkeit verbunden ist. Aufgrund der durch das Genossenschaftsgesetz vorgebenen Richtlinien bieten Genossenschaften wie die SENAWO eG Sicherheiten, die weit über klassische Immobilieninvestments hinausgehen. Genau wie alle anderen Genossenschaften sind auch Wohnungsgenossenschaften, zu einer Wirtschaftsweise verpflichtet, die auf Werten wie Solidarität und Transparenz basiert.
Die Vorteile für die Fördermitglieder
Legen Sie Ihr Geld in Form von freiwilligen Genossenschaftsanteilen bei der SENAWO eG an, profitieren Sie in vielfältiger Weise von Ihrem Engagement:
- Finanziell: Auf Ihre freiwilligen Genossenschaftsanteile erhalten Sie eine jährliche Dividende von mindestens 3%.
- Produktiv: Mit dem Erwerb von Anteilen sind Sie Genossenschaftsmitglied und damit auch Miteigentümer der Genossenschaft. Sie können durch Ihr Stimmrecht aktiv die Belange und den Kurs der Genossenschaft beeinflussen und mitgestalten. Dadurch ist es Ihnen auch möglich zur Absicherung Ihrer Anlage beizutragen.
- Wohnlich: Auch als Fördermitglied können Sie bei der Vergabe von neuen oder frei gewordenen Wohnungangeboten der Genossenschaft bevorzugt Berücksichtigung finden und im Bedarfsfall Ihren eigenen Wohnbedarf oder den Ihrer Angehörigen absichern.
- Sozial: Mit Ihrer finanziellen Unterstützung tragen Sie maßgeblich zur Verbreitung innovativer Wohnformen und der Schaffung bezahlbarer Wohnkonzepte bei, die in besonderer Weise das Gemeinschaftsgefühl und die Lebendigkeit in unserer Gesellschaft stärken.
Verwendung des Kapitals
Alle Genossenschaftsanteile einschließlich der Förderanteile werden ausschließlich für die Finanzierung von konkreten Sachwerten in Form von lokalen, marktfähigen, nutzungsorientierten Immobilienprojekten verwendet. Es handel sich somit um reine Sachwert orientierte Geldanlagen. Demzufolge können Währungskrisen oder auch hohe Inflationsraten den Anlagen nichts anhaben, da die Genossenschaftsanteile mit Sachwerten gedeckt sind, und zwar mit konkreten Immobilien aus der Region, die Sie ansehen und in jeder Phase der Entstehung überprüfen und sich somit auch ein Bild von der Solidität Ihrer Anlage machen können.
Das mit der Vergabe von Genossenschaftsanteilen zusammengetragene Eigenkapital wird – zusammen mit dem erforderlichen Fremdkapital – ausschließlich für den Grundstückserwerb, die Planung und die Errichtung der Wohngebäude verwendet. Unsere Genossenschaft arbeitet mit sehr schlanken, kostengünstigen Verwaltungsstrukturen, die eine äußerst sparsame Verwendung der eingesetzten Mittel ermöglichen. Auch der Vertrieb der Genossenschaftsanteile erfolgt ohne den Einsatz von Banken, Maklern und sonstigen Vermittlern. Es fallen somit keine Provisionen und auch nicht die bei bei Immobilienfonds üblichen Ausgabeaufschläge an.
Ihre Risiken als Fördermitglieder der Genossenschaft
Die finanziellen Risiken einer Geldanlage in Genossenschaftsanteilen sind deutlich geringer als bei klassischen Geldanlagen in Immobilien wie z.B. offenen oder geschlossenen (Immobilien-)Fonds. Zum einen erhalten Sie als Mitglied einn umfassenenden Einblick in die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft; zum anderen werden Genossenschaften – anders als z.B. eine GmbH – jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer des Genossenschaftsverbands neutral geprüft. Dabei wird nicht nur eine Mängelprüfung durchgeführt wie bei der GmbH, sondern zugleich eine „beratende Prüfung“ („Betreuungsprüfung“). Dies hat zum Ziel, dass durch Verbesserungsvorschläge, Vergleiche mit anderen Genossenschaften und die Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat die Entwicklung und Stabilität der Genossenschaft gefördert und gesichert werden.
Auch die für Immobilienprojekte typischen Risiken kommen bei unserer Genossenschaft nicht zum Tragen:
Haftungsrisiko: Ihre Haftung beschränkt sich auf die Höhe Ihrer Anteile. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Finanzierungsrisiko: Wenn die Finanzierung eines Wohnprojekts nicht zustande kommt, zahlt die Genossenschaft Ihre Anteile an Sie zurück.
Ihre Dividende
Wir planen eine Dividende von mindestens 3% p-a. für die Förderanteile. Die klassischen Verwaltungs- oder Buchhaltungsaufgaben wie bei Eigentumswohnungen beispielsweise fallen für Sie nicht an.
Rückzahlung von Genossenschaftsanteilen
Die Kündigung von Genossenschaftsanteilen kann grundsätzlich jederzeit erfolgen, mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr im Voraus zum Jahresende. Bezüglich der Kündigung von Förderanteilen beträgt die Kündigungsfrist 5 Jahre. Das heißt, dass freiwillige Genossenscgaftsanteile frühenstens fünf Jahre nach Einzahlung zurückgezahlt werden können.
Übertragung von Genossenschaftsanteile
Jedes Genossenschaftsmitglied kann mit Zustimmung des Vorstands jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres sein gesamtes Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen, sofern der Erwerber bereits Mitglied der Genossenschaft ist oder wird.
Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben ohne aus der Genossenschaft auszutreten teilweise übertragen und hierdurch die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, soweit es nicht nach der Satzung oder einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine vom Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit Geschäftsanteile auf ein anderes Projekt zu übertragen, wenn ein Fördermitglied freiwillige Anteile erworben hat und später selbst in ein Projekt einziehen möchte und die Förderanteile für wohnungsbezogene Pflichtanteile benötigt.